Eigenerzeuger

Eigenerzeuger
Begriff des Stromsteuergesetzes: Jemand, der eine Anlage zur Erzeugung von Strom betreibt, wenn diese eine Nennleistung von mehr als 0,7 Megawatt hat. E. ist nur jemand, der nicht bereits unter die Definition des  Stromversorgers fällt. Ebenfalls nicht als E. gilt jemand, soweit er Anlagen in Schiffen oder Luftfahrzeugen oder Notstromaggregate betreibt.

Lexikon der Economics. 2013.

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